Sozial- und Zusatzleistungen
Sozial, verantwortungsbewusst, grosszügig
Syngenta erbringt bei Sozial- und Zusatzleistungen Beiträge, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Die leistungsunabhängigen Sozial- und Zusatzleistungen sind Ausdruck der sozialen Verantwortung Syngentas gegenüber den Mitarbeitenden und ihren Familien und vervollständigen das Gehaltspaket. Sie werden durch gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen sowie durch interne Regelungen festgelegt. Bei folgenden Sozialleistungen erbringt Syngenta Beiträge, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen:
- Syngenta Pensionskasse
- Kinder- und Ausbildungszulagen
- Mutterschaftsurlaub
- Unfallversicherung: Die Firma trägt die vollen Beiträge für Berufs- und Nichtberufsunfälle
- Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Hinzu kommt mit der Familienzulage eine Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Weitere Zusatzleistungen sind:
- Fitness-Center-Angebot
- Reka-Checks
- Schicht-, Überzeit- und Pikettentschädigungen
- Umgebungszulage
- Unterstützung der Personalorganisationen
- Persönliches BKB-Spezialkonto
- Persönliches BKB-Spezialdepot für Mitarbeiteraktien
- Personalrestaurants
- Arbeitsmedizinischer Dienst