Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Hier finden Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Syngenta Agro AG:

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Syngenta Agro AG

1. Allgemeines 

1.1. Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. 

1.2. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantieerklärungen, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 

1.3. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. 

2. Angebote und Vertragsabschlüsse 

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen von Produkten unseres Lieferprogramms werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung verbindlich. Sofern die Bestellung den Vermerk „wie gehabt“ oder einen ähnlichen Hinweis enthält, bezieht sich dieser nur auf die Qualität, nicht jedoch auf den Preis. 

3. Preise, Zahlung und Verrechnung 

3.1 Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferdatum mindestens sechs Wochen liegen, sind wir berechtigt, die zur Zeit der Bereitstellung der Lieferung gültigen Preise zu berechnen; der Käufer ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als sechs Wochen liegen, die Lieferung aber aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst sechs Wochen nach Vertragsabschluss oder später erfolgt, sind wir ebenfalls berechtigt, die zur Zeit der Bereitstellung der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Diese Preisänderungen dürfen nur dann stattfinden, wenn zwischen den Parteien keine anderslautende Preisvereinbarung (z.B. Festsetzung von Jahrespreisen) getroffen worden ist. 

3.2 Wenn keine anderslautenden Zahlungsmodalitäten zwischen den Parteien vereinbart wurden, sind die Zahlungen bis zum 15. des dem Rechnungsdatum folgenden Monats ohne Skontoabzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozent pro Jahr zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Schäden im Fall des Verzugs bleibt unberührt. 

3.3 Stehen mehrere Forderungen gegen den Käufer offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so wird – sofern wir nicht innert 10 Tagen ab Zahlungseingang eine andere Anrechnung mitteilen – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismässig getilgt, selbst wenn der Käufer ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung zahlt. 

3.4 Ein etwaiges gesetzliches Verrechnungsrecht steht dem Käufer nur mit Bezug auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu. Ein etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht, beispielsweise wegen Mängel der Sache, steht dem Käufer nur in Ansehung solcher unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit uns stammen. 

4. Eigentumsvorbehalt 

Der Kaufgegenstand geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des Käufers über. Syngenta ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 

5. Lieferung 

5.1. Lieferung erfolgt nur in den in der Preisliste angegebenen Originalgebinden. Verpackung, die unberechnet geliefert wird, nehmen wir nicht zurück. 

5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nicht für den Käufer unzumutbar ist. 

5.3. Unsere Lieferungsverpflichtungen ruhen, solange der Käufer mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Etwaige weitere Rechte aus Verzug bleiben unberührt. 

5.4. Bestätigte Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferfristen beginnen nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und der Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen durch den Käufer. 

5.5. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretenden Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge für die Dauer des Ereignisses auszusetzen, soweit wir diese Ereignisse unter Anwendung der uns im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dem Käufer steht hieraus kein Schadensersatz zu. 

5.6. Wir liefern einschliesslich direkter Umschliessung und, soweit nicht anders vermerkt, auf Basis CPT (Carriage paid to = frachtfrei) zum vereinbarten Bestimmungsort gemäss INCOTERMS in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Alle Gefahren für Verlust oder Beschädigung der Ware gehen in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird. Versandweg und Versandart werden von uns gewählt. Etwaige Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. 

5.7. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Zur Geltendmachung von Schäden an von uns etwaig versicherten Sendungen bedarf es einer Bescheinigung der Bahn oder Post oder des Spediteurs über den entstandenen Schaden. Zum Zwecke der Reklamation durch uns ist diese Schadensbescheinigung zusammen mit einer Zession etwaiger Ansprüche unverzüglich einzureichen. 5.8. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Auskünfte und Angaben über Eignung und Anwendung von Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen oder Versuchen.

6. Mängelanzeige und Rechte des Käufers bei Mängeln 

6.1. Die bei einer Untersuchung der Ware unverzüglich nach Ablieferung erkennbaren Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, sonstige Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Angabe der Lieferschein-Nummer und der auf den betreffenden Packungen befindlichen Chargen-Nummern anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen jegliche Mängelrechte des Käufers wegen des betreffenden Mangels. Dies gilt nicht bei Übernahme einer selbständigen Garantie oder bei Arglist. 

6.2. Etwaige Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 

6.3. Unsere Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich darauf, dass die von uns gelieferten Produkte den von uns aufgestellten Spezifikationen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer entsprechen. Für Eigenschaften der Produkte, die wir mit unseren Spezifikationen nicht erfassen, übernehmen wir keine Gewährleistung. 

6.4. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Resistenzen, Spritztechniken u. ä., können zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den zu behandelnden Kulturpflanzen auftreten. Eine Haftung für derartige Folgen ist ausgeschlossen. 

6.5. Für Schäden aus unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung oder Anwendung der Produkte haften wir nicht. Das gleiche gilt für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlenen Tankmischungen mit anderen Produkten, da wir nicht sämtliche in Betracht kommenden Mischungen prüfen können. 

6.6. Soweit wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschliesslich etwaiger Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung – wegen eines Mangels zum Schadenersatz verpflichtet sind, ist diese Schadenersatzverpflichtung nach Massgabe der Ziffer 6 beschränkt. 

6.7. Etwaige Regressansprüche des Käufers bleiben unberührt. Soweit wir im Rahmen eines solchen Regresses nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, ist diese Schadenersatzverpflichtung nach Massgabe der Ziffer 6 beschränkt. 

6.8. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels sowie (2) bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch uns und Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware von der garantierten Beschaffenheit. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadenersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn es sich um Personenschäden handelt oder wir aus unerlaubter Handlung haften. Die einjährige Verjährungsfrist für Mängelrechte findet auch keine Anwendung auf Mängel, die in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann, bestehen; in diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist vielmehr zehn Jahre. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Regressansprüche sowie über die Verjährungs- und Verwirkungsfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Haftung 

7.1. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, sowie für Personenschäden haften wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte, haften wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren. Die Haftung für Hilfspersonen wie Arbeitnehmer ist webgedungen. Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschliesslich etwaiger Ersatzansprüche wegen vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen. 

7.2. Die gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer etwaigen von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

8.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstätte, für die Zahlung Stein (AG). 

8.2. Rheinfelden (AG) ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, sofern es sich beim Käufer nicht um einen Konsumenten handelt. Wir sind berechtigt, anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtsstands jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. 

8.3. Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. 

8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 

Hinweis: 

Daten unserer Kunden und Abnehmer werden von uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen EDV-mässig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemässen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

 

Syngenta Seeds GmbH - Gemüsesaatgut

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