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Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026 – Jetzt handeln!

Spraying Tractor

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln: Kauf und Einsatz in der Landwirtschaft sind nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung möglich.

Wichtige Eckpunkte:

  • Die digitale Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig
  • Bestehende Fachbewilligungen und anerkannte Ausbildungsabschlüsse (z.B. Landwirt/in EFZ) müssen zwischen 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden
  • Registrierungsgebühr: 50 Franken
  • Ab 1. Januar 2027 verkauft der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung
  • Für die Erneuerung nach fünf Jahren sind acht Stunden Weiterbildung erforderlich

Wer ist betroffen?

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen möchten, benötigen mindestens eine Person mit gültiger Fachbewilligung. Ab 2026 können Personen mit Landwirt/in EFZ oder gleichwertiger Ausbildung ihre Qualifikation ohne erneute Prüfung registrieren lassen. Für Lernende in Spezialkulturen, Ackerbau und Biologischem Pflanzenbau ist die Fachbewilligungsprüfung bereits in den Lehrabschluss integriert.

Die Neuregelung ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und zielt darauf ab, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: https://www.sbv-usp.ch/de/neue-fachbewilligung-pflanzenschutz-ab-2026