Neue Pflanzenschutzmittelverordnung in der Schweiz
Seit dem 1. Dezember 2025 ist in der Schweiz eine revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) in Kraft. Diese Revision ist eine Reaktion auf die Forderung der Motion 21.4164 von NR Bregy und zielt darauf ab, unnötige Doppelspurigkeiten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu beseitigen. Kernstück ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für PSM-Produkte, die bereits in einem Nachbarstaat zugelassen sind. Antragsteller müssen die Beurteilung einer Behörde aus einem Nachbarland mitliefern, in dem das Mittel bereits zugelassen ist.
Die Schweiz nutzt diese Beurteilung als Grundlage und passt sie an die Schweizer Verhältnisse an. Dies soll eine Entscheidung innerhalb von zwölf Monaten ermöglichen, was deutlich schneller ist als bisher. Ob diese zwölf Monate tatsächlich erreicht werden können, ist allerdings sehr unsicher. Die Behörden werden weiterhin Schweiz-spezifische Auflagen festlegen müssen und in Bereichen mit strengeren Vorgaben in der Schweiz, etwa beim Gewässerschutz, erfolgen weiterhin separate Prüfungen. Anders als die parlamentarische Initiative Bregy kennt die PSMV keine verbindlichen Fristen und adressiert damit das Hauptproblem trotz massiver Erhöhung der Zulassungsgebühren nicht.