Bewilligungserweiterungen- und Änderungen 2017
In der folgenden Übersicht können sie sich über die Bewilligungserweiterungen und Änderungen bei der Anwendung einiger unserer Produkte informieren.
Im Steinobst gegen Monilia neu nur noch bis Stadim BBCH 70 bewilligt.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2.
Reduktion der Dosierung bei Kartoffeln von 4 l/ha auf 3 l/ha. Änderungen der Empfehlungen auch bei den übrigen Kulturen.
Neu gilt: Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Terbuthylazin-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle drei Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2 und in Karstgebieten.
Neu gilt: Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1.5 kg des Wirkstoffs S-Metolachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2 und in Karstgebieten.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2 und in Karstgebieten.
Neu gilt: Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Terbuthylazin-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle drei Jahre auf derselben Parzelle anwenden. Nicht mehr als 1,5 kg des Wirkstoffs S-Metolachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden. Neu auch in Zuckermais und Sorghum bewilligt.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2 und in Karstgebieten.
Neu bewilligt gegen Blattläuse in Artischocken, Asia-Salaten, Küchenkräuter, Knollensellerie, Kohlrabi (gegen Weisse Fliegen), Petersilie und Rucola sowie in weiteren Gemüsearten.
Nur noch in Oliven (Olivenfliege), Blumenkohl, Kopfkohle und Rosenkohl (Teilwirkung Kohlfliege) bewilligt. Keine Anwendung mehr in Kirschen (Kirschenfliege) und in allen übrigen Kulturen.
Keine Anwendung mehr in Kopfsalat.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2.
Keine Anwendung mehr im Obstbau. Keine Anwendung mehr gegen Rebzikaden und Traubenwickler in Reben, nur noch gegen Thrips, Rebwanzen und Springwurm. Keine Anwendung mehr in Andenbeeren, Auberginen, Tomaten, Lauch, Kopfkohle und Rosenkohl.
Keine Anwendung in Grundwasserschutzzone S2.
Neu bewilligt gegen Falscher Mehltau in Rhabarber.
Neu bewilligt in Rucola (Botrytis, Sclerotinia), Stachelbeeren (Botrytis) und Heidelbeeren.