Syngenta begrüsst Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Chlorothalonil

Schweizer Landwirtschaft
Septoria bei Weizen

Bei seinen gerichtlichen Beschwerden gegen behördliche Entscheidungen im Fall des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil hat Syngenta einen Etappensieg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einem Zwischenentscheid vom 24. August 2020 angewiesen, bis zum finalen Urteil Aussagen von seinen Webseiten zu entfernen, die Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnen und alle Abbauprodukte als «relevant» und damit potenziell gesundheitsschädlich einstufen.

Gegen die Entscheide der Behörden, den Einsatz von Chlorothalonil zu verbieten und die signifikante Absenkung von Grenzwerten im Grundwasser für dessen Abbauprodukte hatte Syngenta Beschwerden eingelegt. Aufgrund mehrerer Studien kam das BLV in seinem eigenen Gutachten von Anfang Dezember 2019 zum Schluss , dass die Abbauprodukte von Chlorothalonil als nicht relevant und damit als nicht-schädlich  für Mensch und Umwelt einzustufen sind. Dennoch entschieden die Behörden, den weiteren Einsatz des Wirkstoffes ab 1. Januar 2020 in der Schweiz zu verbieten und alle Abbauprodukte als «relevant» einzustufen. Aus Sicht von Syngenta ist dies aus wissenschaftlicher Perspektive nicht nachvollziehbar und insbesondere für die Landwirte sowie die Agrarindustrie von grosser Tragweite. Daher war das Unternehmen gerichtlich gegen den Entscheid vorgegangen.

Roman Mazzotta, Länderpräsident Syngenta Schweiz sagt: «Wir begrüssen den Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich und hoffen nun auf eine Gutheissung unserer Beschwerde. Der Einsatz von Chlorothalonil gefährdet erwiesenermassen weder die Umwelt noch die Gesundheit, was die entscheidenden Kriterien für die Zulassung sein sollten. Insbesondere für die forschende Agrarindustrie und die Landwirtschaft ist der Entscheid somit ein Erfolg. Zulassungs- und Widerrufsprozesse auf Basis nicht-nachvollziehbarer Kriterien könnten die stabilen und sicheren Rahmenbedingungen für Forschung und Produktion in der Schweiz gefährden und Innovationsprozesse hemmen.»

In seinem Zwischenentscheid erkennt das Gericht explizit an, dass die Information des BLV und die nachfolgende Berichterstattung zur Grundwasserbelastung durch Pflanzenschutzmittel dem Ruf von Syngenta potenziell schadet. Die Absenkung des Grenzwertes hatte zu Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Wasserversorgern geführt. Den endgültigen Entscheid über die Beschwerde von Syngenta gegen das Chlorothalonil-Verbot wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt treffen.