Oryx Pro - Insektizid für den Obstbau, auch gegen Kirschessigfliege

Obstbau
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Mit Oryx Pro werden verschiedene Blattlausarten, so u.a die häufig vorkommende Mehlige Apfelblattlaus und die Apfelfaltenlaus bekämpft. Oryx Pro ist aber ebenso gegen Sägewespen, und in Kirschen gegen die Kirschenfliege einsetzbar. Oryx Pro ist dieses Jahr zu sehr günstigen Bedingungen im Handel erhältlich. 

Behandlungen mit Oryx Pro gegen Blattläuse können, ausgenommen während der Blütezeit, ab Frühjahr (Vorblüte) bis in den Spätsommer erfolgen. Gegen Sägewespen bei Zwetschgen, Pflaumen und bei Kernobst wird unmittelbar nach dem Abblühen behandelt. Die erste Spritzung gegen die Kirschenfliege sollte kurz vor dem Farbumschlag der Früchte durchgeführt werden. Es sind max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Oryx Pro (Acetamiprid) oder anderen Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe  zugelassen (Neonicotinoide). Zusätzliche ÖLN/SAIO-Vorschriften beachten.

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Ein Einsatz von Oryx Pro gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) wurde für die Saison 2017 von den Behörden (BLW) mit einer Frist bis Ende Oktober 2017 bewillgt (Allgemeinverfügung BLW über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen). 
Möglich ist die Behandlung in Kirschen und bei Pflaumen/Zwetschgen, sowie Aprikosen und Pfirsich.

Folgendes ist dabei zu beachten:

    

        Kirschen                   

Pflaumen, Zwetschgen,
Aprikosen, Pfirsich

Dosierung0,02% (0,32 kg/ha)0,02% (0,32 kg/ha)
AnwendungszeitpunktStadium BBCH 83-87Stadium BBCH 83-87
Wartefrist7 Tage14 Tage
Anzahl Behandlungenmax. 2max. 2
FristEnde Oktober 2017Ende Oktober 2017

- Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

- Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getetstet, die Wrksamkeit ist daher nicht garantiert.

- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m3/ha.

- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.