Vorsorgeplan

Die Pensionskasse Syngenta versichert die Mitarbeitenden des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Vorsorge vor den finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod wird in der Schweiz von verschiedenen Säulen getragen. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der AHV/IV, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG). Das private Sparen, die dritte Säule, wird im Rahmen der steuerprivilegierten Säule 3a gefördert.

Der Versicherungsplan der Pensionskasse Syngenta umfasst

  • einen Altersplan (Leistungen nach der Pensionierung)
  • einen Kapitalplan (flexible Ausgestaltung des Altersrücktritts)
  • eine Risikoversicherung (Leistungen bei Invalidität und Todesfall)

Die Pensionskasse Syngenta erbringt obligatorische und überobligatorische Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die Leistungen sind im Kurzreglement zusammengefasst. Diese Broschüre geht auf die wichtigsten Aspekte der Pensionskasse Syngenta ein. Es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden. Rechtlich bindend sind in jedem Fall das jeweils gültige ausführliche Reglement der Pensionskasse und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Download Kurzreglement