Bienen und Pflanzenschutzmittel spielen eine wichtige Rolle für die Produktion von genügend Nahrung auf der Welt

Syngenta

Vielen Dank für Ihren Besuch auf dieser Seite. Vielleicht sind Sie hier, weil Sie die Medienberichterstattung über Exportverbote und Neonicotinoide gesehen haben. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Position zur neuesten Kampagne von Public Eye.

Syngenta hat ihren Hauptsitz in der Schweiz und entwickelt und produziert hier Pflanzenschutzmittel für fast alle Regionen der Welt. Die Herausforderungen für die Landwirte sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. So unterscheiden sich die Klimaverhältnisse und die agronomischen Anforderungen – genauso wie die angebauten Kulturen sowie die Schädlinge und Krankheiten, denen diese ausgesetzt sind.

Keine Baumwollplantagen in der Schweiz

Pflanzenschutzmittel etwa für den Baumwolle- oder Sojaanbau werden in der Schweiz nicht für die Zulassung registiert. Sie sind also nicht verboten, sondern deshalb nicht zugelassen, weil diese Zulassung nicht beantragt wurde. Dazu ein einfaches Beispiel: Die Klimazone, in der sich die Schweiz befindet, lässt keinen Anbau von Bananen zu. Zudem sind sie oft anderen Schädlingen und Krankheiten ausgesetzt, als wir sie hier kennen. Dementsprechend sind in der Schweiz keine Pflanzenschutzmittel für die Bananenproduktion registriert und zugelassen. Wirkstoffe werden immer dort registriert und zugelassen, wo sie für die jeweiligen Pflanzenkulturen auch relevant sind. Auch kommt es in der Schweiz nicht zu Heuschreckenplagen, wie sie immer wieder im Osten Afrikas wüten. Die Ausfuhr von Pestiziden gegen die Heuschreckenschwärme ist jedoch eine Notwendigkeit. Auch dank ihnen konnten die Heuschrecken in den letzten Jahren und Monaten in Schach gehalten werden.

Landwirte brauchen Pflanzenschutzmittel, um ihre Kulturen vor Insekten, Krankheiten und konkurrenzierenden Unkräutern zu schützen. Das zeigt nicht zuletzt der Verlauf des Jahres 2021 in der Schweiz: Trotz Frost, Hagel und Nässe konnten Schweizer Bauern dank Pflanzenschutzmitteln zumindest einen Teil ihrer Ernten retten.

Syngenta steht für die Sicherheit seiner streng regulierten Pflanzenschutzprodukte ein

Syngenta hat sehr hohe Standards zur Bewertung der Sicherheit ihrer Produkte, die über die gesetzlichen Anforderungen in den Ländern, in denen wir tätig sind, hinausgehen.

Wir unterstützen den Ansatz des Internationalen Verhaltenskodex für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Risiken bei der Anwendung und nicht ihrer inhärenten Eigenschaften reguliert werden (siehe Ausführungen zu Risiko und Gefahr weiter unten).

In allen Ländern prüfen die lokalen Behörden die für die Registrierung eingereichten Unterlagen, bevor eine Zulassung erteilt wird. Die für die Registrierung vorgelegten Studien werden nach spezifischen, von der OECD vorgegebenen und harmonisierten Richtlinien durchgeführt.

 

Beispielsweise sind in Brasilien für die Bewertung der Sicherheit und die Genehmigung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels drei Regulierungsbehörden auf Bundesebene zuständig: Das Landwirtschaftsministerium (zuständig für die Bewertung der biologischen Wirksamkeit und die Genehmigung des Endprodukts und des Etiketts), die ANVISA (Gesundheitsbehörde, zuständig für die Bewertung der Unterlagen, insbesondere für die toxikologischen Aspekte) und die IBAMA (Umweltbehörde, zuständig für die Bewertung der Unterlagen, insbesondere für die Umweltaspekte). Die Wirkstoffe und Formulierungen müssen auf Bundesebene registriert werden.

Zusätzlich zu den oben genannten Schritten auf Bundesebene müssen die Formulierungen auch von den staatlichen Aufsichtsbehörden bewertet und genehmigt werden. Meist handelt es sich dabei um die Landwirtschaftsministerien der einzelnen Bundesstaaten, die wiederum die Formulierung bewerten und genehmigen (oder auch nicht), die in diesem Staat verkauft werden soll.

Wo immer wir tätig sind, geschieht dies in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften im jeweiligen Land. Alle Produkte, die wir verkaufen, erfüllen zudem mindestens die hohen Anforderungen der OECD-Länder.

 

Thiamethoxam zum Schutz von Kulturen dringend benötigt

Wir stehen voll und ganz hinter der Sicherheit und Wirksamkeit von Thiamethoxam. Wir setzen uns dafür ein, dass die Landwirte, wo immer möglich, weiterhin Zugang zu einer führenden Technologie wie Thiamethoxam haben. Die Notfallzulassungen, die von vielen EU-Ländern erteilt wurden, zeigen, dass die Landwirte auch diese Technologie zum Schutz ihrer Kulturen dringend benötigen. Und diese EU-Länder verfügen über ausgefeilte, gesundheitsbezogene Regulierungssysteme und höchste Standards. Auch die  European Food Safety Authority (EFSA) hat 2020/21 die Entscheide der Mitgliedstaaten zur Zulassung von Neonicotinoiden ausdrücklich unterstützt, weil den Landwirten keine anderen praktikablen Alternativen blieben, "entweder weil keine alternativen Produkte oder Methoden - chemische oder nicht-chemische - zur Verfügung standen oder weil die Gefahr bestand, dass die  Schädlinge gegen die verfügbaren Alternativprodukte resistent werden könnten".

Wenn Landwirte ihre Kulturen nicht vor Krankheiten und Schädlingen schützen oder diese Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln bilden, ist die Lebensmittelversorgung in Gefahr.

 

Fachgerechte Anwendung analog Haushaltschemikalien macht Pestizide sicher

Wie Medikamente oder Haushaltschemikalien sind unsere Produkte sicher und wirksam, wenn sie vorschriftsgemäss angewendet werden. Dies lässt sich an einem Beispiel aus dem Alltag aufzeigen: Würde jemand einen Schluck Salmiakgeist oder Javelwasser zu sich nehmen, würde dies zu gefährlichen inneren Verbrennungen führen. Werden diese Substanzen hingegen in geringen Mengen und schwach konzentriert zur Fenster- oder Oberflächenreinigung verwendet und Hände, Mund und Nase geschützt, besteht keine Gefahr. Im Gegenteil: Beides sind verbreitete und nützliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel. So ist es auch bei Pflanzenschutzmitteln: Sie sind wirksam, müssen aber sorgfältig angewendet werden. Mehr zum Unterschied zwischen Risiko und Gefahr finden Sie hier.

 

Immer mehr Bienenvölker in Europa

Eine Studie aus den USA zeigt, dass es Honigbienen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gegenden besser geht, auch wenn dort Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dies hängt damit zusammen, dass landwirtschaftlich genutzte Gebiete ein reichhaltiges Nahrungsangebot und so eine gute Lebensgrundlage bieten. So können also auch gefährdete Arten durchaus von der Landwirtschaft profitieren. Entgegen aller Behauptungen nehmen gemäss den Zahlen der FAO auch in Europa die Anzahl Bienenstöcke seit Jahren zu. Dass der Rückgang der Honigbienen ein Mythos ist, belegt eine aktuelle Zusammenstellung.

Hummeln, Schmetterlinge und Bienen sind Bestäuber und spielen eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft. Syngenta ist überzeugt, dass produktive landwirtschaftliche Systeme und Biodiversität Hand in Hand gehen. Deshalb haben wir mit Operation Pollinator bereits vor 15 Jahren das Anlegen blühender Feldrandstreifen iniitiert und seitdem gefördert und setzen uns für die Vernetzung von Lebensräumen ein.

Nur durch kontinuierliche Innovation in der Landwirtschaft können wir die ausserordentlichen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Ernährungssicherheit bewältigen und die Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben weiter verbessern. Zu diesen Innovationen gehören biologische und andere Formen des Pflanzenschutzes, die digitale Präzisionslandwirtschaft, genetische Verbesserungen bei Nutzpflanzen, neue und effizientere Düngemittel - und ja, auch der gezielte und nachhaltige Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln.

 

Verboten, aber doch verkauft? Antworten der Industrie auf den NGO-Vorwurf der Doppelmoral

In Europa nicht mehr registriert, aber in den Entwicklungsländern im Verkauf – Nichtregierungsorganisationen werfen der Pflanzenschutzmittel-Industrie immer wieder „Doppelmoral“ vor. Der Industrieverband scienceindustries hält dem entgegen, dass es üblich ist, dass ein Pflanzenschutzmittel in einem Land registriert ist und in einem anderen nicht - aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kriterien sowie klimatischer und agronomischer Bedingungen oder unterschiedlicher Bedürfnisse der Landwirte. Schweizer Pflanzenschutzunternehmen halten die Gesetze und Vorschriften für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte in allen Ländern ein, in denen sie tätig sind. Sie verpflichten sich auch, den internationalen Verhaltenskodex der FAO / WHO für Pflanzenschutzmittelmanagement einzuhalten.  Eines der grössten Probleme in Entwicklungs- und Schwellenländern in Bezug auf den Schutz von Mensch und Umwelt ist aber der illegale Handel von nicht zugelassenen Industriechemikalien und Pflanzenschutzmitteln. Effektiv wäre die Durchsetzung existierender Regulierungen in solchen Ländern. Die Schweiz könnte dazu einen Beitrag leisten, wie dies auch im Artikel 16 des Rotterdamer Übereinkommens vorgesehen ist (sog. Technical Assistance).