Chlorothalonil im Trinkwasser – was ist da los?

Syngenta
Sauberes Trinkwasser

 

Immer wieder erscheinen Medienberichte zu Chlorothalonil-Rückständen im Schweizer Trinkwasser und eine durch diese mögliche Gefährdung für Mensch und Umwelt. Verständlicherweise ist die Schweizer Bevölkerung dadurch alarmiert und verunsichert. Wir vertreten den Standpunkt, dass widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Entscheide gefällt wurden und die darauf aufbauende Kommunikation und Berichterstattung das Vertrauen der Bevölkerung in unser Trinkwasser unnötig aufs Spiel gesetzt haben. Wir wollen und müssen uns in der Schweiz auf nachvollziehbare und wissenschaftsbasierte Entscheide unserer Behörden verlassen können. Deswegen wehren wir uns und haben gegen die Entscheide Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

 

In Kürze

  • Chlorothalonil ist ein bewährtes Fungizid, das in der Schweiz von den Behörden zugelassen und während Jahren von unseren Landwirten zur Bekämpfung von Pilzbefall genutzt wurde.
  • Am 3. Dezember 2019 kommt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Risikobewertung zum Schluss, dass vier gefundene Abbauprodukte von Chlorothalonil «nicht relevant» sind und somit kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt darstellen. Insbesondere der Abbaustoff R417888 wurde aufgrund der vorliegenden Studien neu als nicht relevant eingestuft.
  • Eine Woche später, am 10. Dezember 2019, verbietet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Einsatz von Chlorthalonil. In der Begründung verweist das BLW darauf, dass keine Bewilligung erteilt werden könne, wenn die zu erwartende Konzentration des Wirkstoffs oder seiner relevanten Abbaustoffe im Grundwasser den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Insbesondere der Abbaustoff R417888 überschreite an verschiedenen Messstellen den Grenzwert für relevante Abbaustoffe. Dies obschon der Abbaustoff erst eine Woche zuvor von den Experten des BLV als nicht relevant eingestuft worden war und die dafür geltenden Höchstwerte bei weitem eingehalten wurden.
  • Nach diesem nicht nachvollziehbaren Entscheid argumentierten die Behörden dann plötzlich, dass alle Abbauprodukte als relevant zu gelten haben – auch die vier Abbaustoffe, die noch am 3. Dezember 2019 vom BLV als nicht relevant eingestuft worden waren. Begründet wurde dies mit einem Hinweis auf eine Empfehlung der EFSA, der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde, aus dem Jahr 2018 in Bezug auf die Einstufung von Chlorothalonil.
  • Die Argumentation der Behörde führt dazu, dass sich der vorgegebene Grenzwert ohne einen nachvollziehbaren Grund um das 100-fache senkt. Von einem Tag auf den anderen gilt das Schweizer Grundwasser als belastet.
  • Syngenta wehrt sich gegen diese nicht nachvollziehbaren und willkürlichen Entscheide mit Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht.

Wasser ist für den Menschen und für die Landwirtschaft lebenswichtig. Wir in der Schweiz sind stolz auf unsere hohe Wasserqualität und schätzen ganz besonders, dass man bei uns das Leitungswasser bedenkenlos trinken kann. Wir brauchen auch kein Mineralwasser, um die Zähne zu putzen. Das Trinkwasser ist von höchster Qualität, und so soll es auch bleiben. Wenn Zweifel an der Qualität des Wassers aufkommen, dann führt dies oft zu populistischen Schlagzeilen, und die Bevölkerung empört sich zu Recht.

Im sauberen Schweizer Wasser finden sich grundsätzlich Spuren von vielen Stoffen. Mit immer besseren Messmethoden werden schon kleinste Konzentrationen von Medikamenten, Kosmetika, Reinigungsmitteln und anderen Chemikalien festgestellt. Für die Gesundheit ist jedoch die gefundene Menge und Wirkung entscheidend, nicht das Aufspüren der Stoffe an sich. Trotzdem: Wenn Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln systematisch Grenzwerte überschreiten, ist dies ein Alarmzeichen und die Bevölkerung hat ein Recht auf Antworten.

Die Pilzkrankheit Sprenkelnekrose lässt die Blätter von Getreidepflanzen absterben, was zu Ernteausfällen führt.
Chlorothalonil-haltige Produkte helfen unseren Landwirten dabei, den Pilzbefall zu bekämpfen und die Erten zu sichern.

 

Worum geht es?

Chlorothalonil ist ein bewährtes Fungizid, das in der Schweiz von den Behörden zugelassen und während Jahren von unseren Landwirten zur Bekämpfung von Pilzbefall bei Getreide und vielen anderen Kulturen genutzt wurde. Es ist in vielen Ländern zugelassen.

In einer am 3. Dezember 2019 veröffentlichten Risikobewertung zu Chlorothalonil kommt der Bund zum Schluss, dass acht Abbauprodukte als «relevant» einzustufen sind, aber vier Abbauprodukte «nicht relevant» sind und somit kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt darstellen. Je nachdem, ob ein Abbauprodukt eines Stoffes «relevant» oder «nicht relevant» ist, gilt eine andere zulässige Höchstkonzentration im Grundwasser. «Relevante» Abbauprodukte dürfen selbstverständlich nur in viel niedrigeren Konzentrationen vorhanden sein. Stoffe, welche für Mensch und Umwelt unbedenklich sind, dürfen hingegen in höheren Konzentrationen vorkommen.

Die Messwerte aus den Jahren 2017-2019 zeigen, dass die zu jenem Zeitpunkt gültigen Grenzwerte in der Schweiz für alle zwölf Abbauprodukte von Chlorothaonil eingehalten wurden. Das Abbauprodukt R417888 wurde beispielsweise im Mittelland an 23 Orten gemessen. Die zulässige Höchstkonzentration für «nicht-relevante» Stoffe wurde jedoch nirgends überschritten.

Chlorothalonil

 

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung (2017-2018) wird der geltende Höchstwert für die Konzentration
des Chlorothalonil Abbauprodukts R417888 von < 10 µg/l nicht überschritten. (Symbolbild)

 

Wenige Tage später, am 10. Dezember 2019, beschloss das Bundesamt für Landwirtschaft den Einsatz von Chlorothalonil zu verbieten. Danach stuft der Bund plötzlich und ohne Vorliegen neuer Erkenntnisse auch die nicht-relevanten Abbauprodukte als «relevant» ein, wodurch sich auch der Grenzwert für Rückstände im Grundwasser ändert. In diesem Fall entsprach dies einer Senkung des Grenzwerts um den Faktor 100 von einem Tag auf den anderen – ein riesiger Unterschied. Der damit festgelegte neue niedrigere Grenzwert liegt bei 0.1 Mikrogramm pro Liter. Dies entspricht der Konzentration, die man erhält, wenn man ein Stück Würfelzucker in 200'000 Badewannen voll Wasser auflösen würde.

Die plötzliche Senkung des Grenzwertes führte dazu, dass bisher als sauber geltendes Wasser von einem Tag auf den anderen als belastet galt. Die Medien nahmen diese Nachricht umgehend auf und verbreiteten sie. Es ist deshalb verständlich, dass die Schweizer Bevölkerung dadurch alarmiert und verunsichert wurde.

Chlorothalonil

 Der plötzlich neu festgelegte Grenzwert von 0.1 µg/l führt dazu, dass bisher gemessene unbedenkliche Konzentrationen
der Chlorothalonil Abbauprodukte von einem Tag auf den anderen als Überschreitungen bezeichnet werden. (Grafik: BAFU, 12. Mai 2020)

 

Erst Ja und dann Nein: Das Vorgehen des Bundes verwirrt

Den Entscheid des Bundes, die Grenzwerte zu senken, können wir nicht nachvollziehen. Eine Senkung von Grenzwerten ist dann sinnvoll, wenn ein Abbauprodukt in der gefundenen Dosis nachweislich schädlich für Mensch oder Umwelt ist. Das war bei den ermittelten Chlorothalonil-Abbauprodukten aber nicht der Fall.

Dennoch hat der Bund die Senkung der Grenzwerte um das 100-fache für alle Chlorothalonil-Abbauprodukte beschlossen, wider besseren Wissens.

Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln müssen bei der Zulassung Daten zu allen Abbauprodukten und deren biologischer Aktivität, Toxikologie und Umweltverhalten vorlegen. Das ist auch im Fall von Chlorothalonil erfolgt. Dennoch wurden die Abbauprodukte aus «verfahrenstechnischen Gründen» ohne Vorliegen neuer Erkenntnisse als «relevant» eingestuft. Es wurden vor dem Entscheid keine neuen Studien in Auftrag gegeben oder der Dialog gesucht. Auch die Landwirte können nicht für die durch den Bund festgestellte Überschreitung der Grenzwerte im Grundwasser verantwortlich gemacht werden. Der Wirkstoff war zugelassen und hat vor der Senkung der Grenzwerte diese nie überschritten.

Seit dem widersprüchlichen Entscheid durch den Bund und der alarmistischen Kommunikation durch die Bundesbehörden zweifelt die Schweizer Bevölkerung an der Sicherheit des Trinkwassers. Da Syngenta das widersprüchliche Vorgehen der Behörden für falsch hält, haben wir Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Hauptentscheid des Gerichts steht noch aus.

Wir von Syngenta sind offen für den Dialog mit allen Behörden. Wir werden weiter forschen und alle unsere Produkte im Rahmen der Zulassungsverfahren weiterhin genau auf mögliche negative Folgen für Mensch und Umwelt prüfen und mit den Behörden transparent zusammenarbeiten.

 

Wie sorgen wir dafür, dass unsere Produkte sicher sind?

Pflanzenschutzmittel gehören zu den weltweit am besten untersuchten sowie am strengsten regulierten Produkten überhaupt. Wie neue Medikamente müssen sie in umfangreichen Studien bewertet werden, bevor sie schlussendlich durch die Behörden eine Marktzulassung erhalten können. Bis ein neues Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommt, dauert es etwa 10 Jahre. Syngenta investiert im Durchschnitt rund 250 Millionen Franken in die Entwicklung eines Pflanzenschutzmittels. Es werden bis zur Zulassung über 1'000 Studien durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Pflanzenschutzmittel für Verbraucher, Arbeitskräfte und die Umwelt sicher sind. Ein globales Team an Chemiker, Biologen, Agronomen, Toxikologen, Umweltexperten, Tierärzte und Ingenieure arbeiten bei Syngenta eng zusammen, um die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten.

Green Sofa

Unsere Leiterin Produktregulierung Luciana Rado Schumann im Gespräch mit Christa Rigozzi auf dem «Green Sofa».

 

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