Warum Null Risiko ein Risiko sein kann

Syngenta
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Pflanzenschutzmittel gehören wie Medikamente zu den global am strengsten regulierten Produkten überhaupt. Die Wahrnehmung der vermeintlichen Gefahr beziehungsweise des Risikos, das von ihnen ausgeht, ist allerdings sehr emotional geprägt. Wenn man jedoch versucht, jegliches zukünftige Risiko im Keim zu ersticken, bremst man damit auch die Innovation, die nicht nur die Landwirtschaft angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen so dringend benötigt. 


Heisst giftig auch gefährlich? 

ACHTUNG, LEBENSGEFAHR, SCHÜTZEN SIE IHRE KINDER! Diesen Warnhinweis müsste man eigentlich an vielen Gemüsebeeten finden. Die in rohen grünen Bohnen enthaltene natürliche Eiweissverbindung Phasin kann nämlich schon in kleinen Mengen – bei Kindern 5-6 Bohnen – zu schweren  Vergiftungserscheinungen führen. Glücklicherweise ist Phasin nicht hitzebeständig, so dass aus dem gefährlichen Gift in der Küche ein gesundes Gericht wird – ein sehr eindrückliches Beispiel für den Unterschied zwischen Gefahr und Risiko.   

Während wir im Alltag diese Begriffe oft synonym verwenden, unterscheiden sie sich in ihrer wissenschaftlichen Bedeutung erheblich: Die Gefahr beschreibt das Potenzial einer Substanz, die Gesundheit oder die Umwelt zu schädigen, das Risiko dagegen die Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Schädigung tatsächlich eintritt. Ob eine Gefahr tatsächlich mit einem Risiko verbunden ist, hängt vor allem von der Exposition ab – also davon, wie oft, wie lange und in welcher Dosis man der Gefahr ausgesetzt ist. Hohe Dosen von Kochsalz im täglichen Konsum sind gesundheitsschädigend und sogar lebensgefährlich – trotzdem hält sich die Aufregung über den Salzstreuer im Gewürzregal mit Recht in Grenzen. 

Zum sehr subjektiven Empfinden von Gefahr und Risiko trägt auch bei, dass wir «natürliche» Substanzen als sicherer und ungiftiger wahrnehmen als synthetisch hergestellte, und dass Zahlen zur vermeintlichen Gefährlichkeit eines Stoffes oft ohne den entsprechenden Kontext kommuniziert werden. Ein Beispiel ist der Schweizer Grenzwert für Schadstoffe im Trinkwasser: Er ist extrem niedrig und wurde vor über 40 Jahren festgelegt – nicht auf der Basis von Gesundheitsdaten, sondern angelehnt an die niedrigsten Konzentrationen, die man damals mit analytischen Methoden messen konnte. Heute können noch viel niedrigere Konzentrationen analytisch erfasst werden, weshalb bei vielen Menschen der subjektive Eindruck entsteht, dass die Qualität des Wassers schlechter wird.  

Diese Emotionalität und Verunsicherung spiegelt sich auch in der rigiden Auslegung des sogenannten Vorsorgeprinzips hierzulande wider, nach dem alle durch die Einführung eines neuen Produkts denkbaren Belastungen oder Schäden im Voraus vermieden werden sollen.  Dieses «Better Safe than Sorry» tönt zunächst gut, lässt aber ausser Acht, dass auch durch immer mehr und strengere Vorsichtsmassnahmen Null Risiko nicht erreichbar ist. Dies ist schon deshalb unmöglich, weil es die durch die Vorsorgemassnahmen selbst hervorgerufenen Risiken ignoriert, einschliesslich der Folgen der Nichtanwendung.  

 

Better safe than sorry – wirklich? 

Auf Schweizer Rapsfeldern etwa zeigt sich dieses Dilemma des Null-Risiko-Ansatzes in dieser Saison sehr deutlich. Da die meisten modernen und effektiven Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rapsschädlingen momentan keine Zulassung in der Schweiz haben, müssen die Landwirte auf ältere, weniger effiziente Mittel zurückgreifen, was nicht nur massive Ernteeinbussen zur Folge hat, sondern auch die Resistenzentwicklung fördert.  

Angesichts der steigenden Herausforderungen für die Landwirte (Wetterextreme, Schädlingsdruck etc.) ist es essentiell, dass die Schweiz das Vorsorgeprinzip wieder pragmatischer auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse anwendet, wie andere Länder dies schon tun. Ob eine Technologie politisch gerade en vogue ist oder nicht, darf kein Entscheidungskriterium sein. Es braucht eine sachliche Risikobewertung, also die objektive Beurteilung der Risiken in der konkreten Anwendung. Wenn aus politischen Gründen ein rigide amgewendetes Vorsorgeprinzip bzw. Null-Risiko gefordert wird, dann dürften auch viele Haushaltschemikalien und andere Alltagsprodukte gar nicht mehr verkauft werden. In diesem Zusammenhang muss man sich auch klar vor Augen führen, dass mit der Einführung des Verbandsbeschwerderechtes die Einführung zukunftsweisender Technologien auf dem heimischen Markt grundsätzlich langsamer und schwieriger geworden ist. Pestizide werden aus ideologischen Gründen pauschal an den Pranger gestellt, gleichzeitig werden neue Technologien wie das Genome Editing abgelehnt, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern könnten. Das ist nicht nur unglaubwürdig, sondern bremst auch die Innovation aus, die wir in der Landwirtschaft so dringend brauchen. 


WIE SYNGENTA PRODUKTSICHERHEIT GEWÄHRLEISTET  

Sicherheit steht im Mittelpunkt unserer Unternehmenskultur, und es liegt in unserem besten Interesse, unsere Kunden, die Landwirte, und die breite Öffentlichkeit zu schützen. Damit unsere Wirkstoffe nicht nur effizient, sondern auch sicher für Anwender und Umwelt sind, werden Substanzen, bei denen es Bedenken in Bezug auf die Sicherheit gibt, bereits zu Beginn der Entwicklung verworfen.  

Während die einzelnen Bestimmungen für Einreichungsdossiers vom jeweiligen Land abhängen, gibt es im Bereich Produktsicherheit einen hohen gemeinsamen Standard, den wir mit unserer Arbeit garantieren: Wir führen vor der Markteintritt oft mehr als 1000 Studien pro Wirkstoff durch, um toxikologische, ökologische, Rückstands- und Stoffwechselaspekte zu bewerten. Ziel ist nicht nur die Gewährleistung der Produktsicherheit, sondern auch die Rückverfolgbarkeit und Verlässlichkeit der Studien.

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In der Schweiz verboten, woanders erlaubt?